1. Anbieter, Geltungsbereich und Nutzergruppen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von HandwerkerPilot durch (a) Handwerksbetriebe und deren berechtigte Mitarbeiter als gewerbliche Nutzer sowie (b) volljährige Auftraggeber, die über die Auftragsplattform Handwerks- oder Dienstleistungen suchen. Anbieter ist Marc Bollue, handelnd unter HandwerkerPilot.
Die kostenpflichtige Betriebssoftware und die zugehörigen Firmenabonnements richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. vergleichbare gewerbliche Nutzer. Die öffentliche Auftraggeberseite kann auch von Verbrauchern genutzt werden.
2. Leistungsbestandteile
- Betriebssoftware (SaaS) für Kunden, Angebote, Rechnungen, Baustellen, Zeiten, Mitarbeiter, Dokumente, Planung, Material/Lager, Nachkalkulation und weitere je Tarif freigeschaltete Module.
- Auftragsplattform zur Veröffentlichung von Aufträgen, Suche nach Betrieben, Kontaktaufnahme, Nachrichten, Angebotsvergleich und Bewertungen.
- Kundenportal für Vorgänge zwischen Auftraggeber und ausgewähltem Betrieb.
- Technische Hilfsfunktionen wie E-Mail-Versand, PDF/E-Rechnung, lokale OCR-Auswertung, Geocoding, Backups und optionale Zahlungsanbindungen.
3. Vertragsschluss mit HandwerkerPilot
Ein Firmen-Nutzungsvertrag entsteht mit erfolgreicher Registrierung und Annahme dieser AGB. Soweit HandwerkerPilot personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt zusätzlich der eigenständige AVV nach Art. 28 DSGVO. Die Registrierung startet zunächst die angezeigte Testphase; ein kostenpflichtiger Tarif entsteht erst durch eine ausdrücklich ausgelöste Tarif-/Zahlungsbestellung oder eine individuelle Vereinbarung. Die Testphase geht nicht allein durch Zeitablauf automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über.
Ein Auftraggeber-Nutzungsvertrag entsteht mit Registrierung/Aktivierung des Kundenkontos. Die Nutzung der Auftragsplattform durch Auftraggeber ist nach dem derzeitigen Modell grundsätzlich kostenlos, soweit vor einer konkreten Zusatzleistung nicht ausdrücklich etwas anderes angezeigt wird.
4. Testphase und Freigabe von Handwerksbetrieben
Die angezeigte Testphase beträgt derzeit regelmäßig 14 Tage. Der volle öffentliche Vermittlungszugang kann zusätzlich von E-Mail-Bestätigung und Betreiberprüfung der Firmen-/Gewerbenachweise abhängen. Eine Plattformfreigabe ist nur eine interne Plausibilitäts-/Dokumentenprüfung und ersetzt keine behördliche Zulassung, Handwerksrolleneintragung, Meisterpflicht, Fachkunde oder sonstige gesetzliche Berechtigung.
5. Tarife, Lizenzen, Preise und Abrechnung
Der jeweilige Funktionsumfang, enthaltene Büro-/Mobile-Nutzer und Zusatzlizenzpreise ergeben sich aus der bei Bestellung angezeigten Tarifübersicht. Die öffentliche Preisseite zeigt die Endbeträge einschließlich der für den Betreiberstandort maßgeblichen gesetzlichen Umsatzsteuer zur besseren Transparenz; auf der Rechnung werden Nettoentgelt, Steuersatz, Steuer und Bruttobetrag getrennt ausgewiesen. Abweichende umsatzsteuerliche Regeln, insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen, bleiben vorbehalten.
Bezahlte Abonnements werden im aktuellen System monatlich abgerechnet. Nach Zahlung wird der Tarif für den ausgewiesenen Leistungszeitraum aktiviert. Bei aktivierter automatischer Verlängerung wird für den nächsten Monat eine Folgeabrechnung erzeugt, sofern die Verlängerung nicht zum Laufzeitende gekündigt wurde.
Firmen-Administratoren können im Firmenbereich zusätzliche Büro- und Mobile-Lizenzen verbindlich bestellen. Vor Abschluss werden Menge, laufender Monatspreis, Zahlungsart und der für den verbleibenden aktuellen Abo-Zeitraum anteilige Erstbetrag angezeigt. Die Zusatzplätze werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang freigeschaltet. Ab der folgenden Abo-Periode werden aktive Zusatzlizenzen zum dann vereinbarten regulären Monatspreis zusammen mit dem Abo berechnet, bis sie wirksam beendet oder der Tarif entsprechend geändert wird.
6. Handwerkervertrag: HandwerkerPilot ist nicht Vertragspartner
Der Vertrag über die konkrete Ausführung eines Handwerks-, Bau-, Wartungs- oder sonstigen Dienstleistungsauftrags kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und dem von ihm ausgewählten Handwerksbetrieb zustande. HandwerkerPilot vermittelt und stellt technische Werkzeuge bereit, wird aber nicht Auftragnehmer, Generalunternehmer, Verkäufer oder Zahlungs-/Leistungsgarant des konkreten Handwerkervertrags.
HandwerkerPilot garantiert weder, dass ein Auftrag einen Betrieb findet, noch dass ein Betrieb ein Angebot abgeben oder einen Auftrag erhalten wird. Preis, Leistungsumfang, Termin, Gewährleistung und Zahlungsbedingungen des Handwerkervertrags vereinbaren Auftraggeber und Betrieb selbst.
7. Vermittlung, Suche und Ranking
Die wichtigsten Parameter für die öffentliche Suche und Vermittlung sind derzeit: freigegebener Firmen-/Gewerkestatus, vom Betrieb aktivierte und freigegebene Dienstleistung, öffentliches Profil, Land/PLZ bzw. Einsatzgebiet/Einsatzradius und – bei verfügbarer Geocodierung – die Entfernung zum gesuchten Ort. Bei einer Umkreissuche können nähere passende Betriebe vor weiter entfernten Betrieben erscheinen. Ohne Ortsfilter erfolgt die Sortierung im aktuellen öffentlichen Firmenverzeichnis grundsätzlich nach Firmenname.
Eine bezahlte Bevorzugung oder gesponserte Platzierung ist derzeit nicht Bestandteil des Rankings. Sollte dies eingeführt werden, werden Auswirkungen und Kennzeichnung vor Nutzung transparent gemacht.
8. Nutzerinhalte, Aufträge, Dateien und Nachrichten
Nutzer dürfen nur Inhalte einstellen, zu deren Nutzung sie berechtigt sind und die wahrheitsgemäß, sachbezogen und rechtmäßig sind. Verboten sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, betrügerische, irreführende, schadsoftwarehaltige, spamartige oder fremde Rechte verletzende Inhalte. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur eingestellt werden, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Der Nutzer räumt HandwerkerPilot für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich erforderlichen Rechte ein, Inhalte technisch zu speichern, zu vervielfältigen, umzuwandeln und den jeweils berechtigten Plattformteilnehmern anzuzeigen, soweit dies zur Erbringung der gewählten Funktion erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Vermarktung fremder Inhalte findet nicht allein aufgrund dieser Rechteinräumung statt.
9. Bewertungen
Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen eigenen Erfahrung beruhen und dürfen nicht gekauft, erfunden, mehrfach abgegeben, erpresst oder manipuliert werden. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein; Meinungen dürfen keine Schmähkritik oder sonst rechtswidrigen Inhalt enthalten. Betriebe können im vorgesehenen Umfang antworten.
10. Meldungen, Moderation und Maßnahmen
Rechtswidrige Inhalte können über „Inhalt melden“ elektronisch gemeldet werden. Eine Meldung soll die konkrete URL/Position des Inhalts, eine nachvollziehbare Begründung, gegebenenfalls die verletzte Rechtsnorm und möglichst Kontaktdaten der meldenden Person enthalten. Die meldende Person bestätigt nach bestem Wissen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Bei Verstößen können wir – unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Häufigkeit, gesetzlichen Pflichten und Verhältnismäßigkeit – Inhalte entfernen oder deren Sichtbarkeit beschränken, Funktionen einschränken, Freigaben zurücknehmen, Konten vorübergehend sperren oder bei schwerwiegenden/wiederholten Verstößen kündigen. Soweit rechtlich erforderlich, erhält der betroffene Nutzer eine Begründung und eine Möglichkeit zur Beschwerde. Technische Filter dürfen die Prüfung unterstützen; eine endgültige inhaltliche Moderationsentscheidung wird nicht allein wegen eines automatischen Signals getroffen.
Melde- und Beschwerdeweg: handwerkerpilot.eu/meldung.php
11. Pflichten der Handwerksbetriebe
- Eigene gewerbe-, handwerks-, steuer-, arbeits-, datenschutz- und verbraucherrechtliche Pflichten selbst prüfen und einhalten.
- Nur tatsächlich angebotene und rechtlich zulässige Gewerke/Dienstleistungen aktivieren und erforderliche Qualifikationen aufrechterhalten.
- Angebote, Rechnungen, AGB, Widerrufsbelehrungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Kundendokumente rechtlich und fachlich selbst verantworten. HandwerkerPilot stellt technische Werkzeuge und Vorlagen bereit, aber keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.
- Zugangsdaten schützen, Mitarbeiterrollen korrekt vergeben und unbefugte Zugriffe unverzüglich melden.
12. Pflichten der Auftraggeber
- Aufträge wahrheitsgemäß und mit den für eine seriöse Kalkulation erforderlichen Angaben einstellen.
- Nur eigene oder berechtigt veranlasste Projekte einstellen und Rechte an hochgeladenen Bildern/Dateien beachten.
- Qualifikation, Angebot, Leistungsumfang, Versicherungen und Eignung eines Betriebs vor eigener Beauftragung angemessen prüfen; eine Plattformfreigabe ersetzt diese eigene Entscheidung nicht.
13. Verbraucherschutz beim konkreten Handwerkerauftrag
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Handwerkervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, muss der jeweilige Handwerksbetrieb selbst prüfen, welche vorvertraglichen Informationen, Widerrufsbelehrung, Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und sonstigen Verbraucherschutzpflichten für seinen Vertrag gelten. HandwerkerPilot wird dadurch nicht zum Unternehmer des Handwerkervertrags.
14. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Wir bemühen uns um eine stabile Verfügbarkeit, schulden aber keine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung, soweit keine individuelle Verfügbarkeitszusage getroffen wurde. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Internet/Hosting, höhere Gewalt oder notwendige Schutzmaßnahmen können die Nutzung vorübergehend einschränken.
Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, solange der vertragswesentliche Kern eines bezahlten Tarifs nicht ohne sachlichen Grund entwertet wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt; gesetzliche Sonderregeln für gewerbliche Plattformnutzer bleiben unberührt.
15. Zahlung, Verzug und Sperrung
Rechnungen sind zum ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug können nach angemessener Mahnung und unter Beachtung gesetzlicher Voraussetzungen kostenpflichtige Funktionen oder der Firmenzugang bis zur Klärung eingeschränkt werden. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Rechte bleiben unberührt. Eine Sperrung beseitigt bereits entstandene Zahlungspflichten nicht.
16. Laufzeit und Kündigung
Ein bezahltes Monatsabonnement kann über die vorgesehene Funktion zum Ende des laufenden Leistungszeitraums gekündigt werden. Die automatische Verlängerung wird dann deaktiviert. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Kostenlose Auftraggeberkonten können beendet werden; eine sofortige Löschung einzelner Daten kann durch offene Vorgänge, Rechtsverteidigung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten begrenzt sein. Bei Vertragsende eines Firmenkontos sollte der Betrieb benötigte Daten rechtzeitig exportieren.
17. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
HandwerkerPilot haftet nicht für die fachliche Qualität, Rechtmäßigkeit, Bonität oder Vertragserfüllung eines Auftraggebers oder Handwerksbetriebs, soweit HandwerkerPilot den betreffenden Umstand nicht selbst schuldhaft verursacht oder eine eigene gesetzliche Pflicht verletzt hat. Ebenso wird keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit von OCR-, Import-, Geocoding-, Steuer-, E-Rechnungs- oder sonstigen automatisiert erzeugten Vorschlägen übernommen; prüfpflichtige Ergebnisse sind vom Nutzer vor Verwendung zu kontrollieren.
18. Beschwerden gewerblicher Nutzer und P2B-Transparenz
Für Beschwerden von gewerblichen Nutzern über Plattformmaßnahmen steht ein kostenfreier Beschwerde-/Supportkanal zur Verfügung. Die Bearbeitung wird nachvollziehbar dokumentiert.
19. Änderungen dieser AGB
Änderungen werden für die Zukunft vorgenommen. Gewerbliche Nutzer werden über wesentliche Änderungen in Textform mit angemessener Frist informiert; soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, wird die dort vorgeschriebene Mindestankündigungsfrist – grundsätzlich mindestens 15 Tage, bei erforderlichen technischen/geschäftlichen Anpassungen gegebenenfalls länger – eingehalten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Änderungen wegen zwingenden Rechts, behördlicher Anordnung oder zur Abwehr unvorhersehbarer Sicherheitsgefahren können nach den gesetzlichen Voraussetzungen kurzfristiger erfolgen.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.
Die Fassungen in Deutsch, Französisch und Englisch sollen inhaltlich gleichwertig sein. Bei Auslegungsunterschieden ist für B2B-Verträge die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
